GÜLTIGKEIT

Algerien: Christliche Glaubensverkündigung wird bestraft

In Algerien steht die christliche Glaubensverkündigung unter Muslimen künftig unter Strafe. Präsident A. Bouteflika unterzeichnete ein umstrittenes Gesetz, das im September- ausgerechnet am Fest des Heiligen Augustinus, der im heutigen Algerien gelebt hatte - in Kraft getreten ist.

Bei Verstößen drohen Haftstrafen zwischen zwei und fünf Jahren sowie Geldbußen bis zu umgerechnet $10.000. Verboten ist unter anderem die Herstellung, Verteilung und Aufbewahrung „missionarischer Schriften“.

Nach Meinung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte verletzt das neue algerische Gesetz die Menschenrechte, insbesondere das Recht auf Religionsfreiheit.

Im Hintergrund des neuen Gesetzes steht einerseits das Bestreben der algerischen Politiker, sich mit der Moschee gut zu stellen, andererseits aber auch eine massive Konversionsbewegung in der Kabylei. In den letzten Jahren sind in der Kabylei viele evangelikale und methodistische Gemeinden entstanden. Diese Gemeinden knüpfen zwar bewusst nicht an die große christliche Tradition Algeriens an, trotzdem hat ihr Aufblühen in der islamischen Religionsbürokratie die Alarmglocken läuten lassen.

Zugleich herrscht auch in der algerischen Politik Unbehagen, weil in der Kabylei der Widerstand gegen die seit Jahrzehnten betriebene Arabisierungspolitik immer massiver wird. Die Kabylen bestehen auf ihrer Sprache und ihrer Kultur; immer häufiger wird auch der Islam abgelehnt und eine Rückbesinnung auf das christliche Erbe gefordert. Vor allem die Gestalt des Heiligen Augustinus, des bedeutendsten Kirchenvaters der lateinischen Kirche, ist in den letzten Jahren auch zu einem Identitätssymbol geworden.

Quelle: kipa